Die Tiroler Landesregierung hat am 5. August 2026 eine Abschussverordnung für einen als schadend eingestuften Wolf in Teilen der Bezirke Innsbruck-Land und Imst erlassen. Die Maßnahme wurde am Abend des 7. August 2026 im Bezirk Imst von der Jägerschaft vollzogen. Anschließend wurde die Verordnung durch das Land wieder aufgehoben.
Hintergrund: Rissereignisse bei St. Sigmund
Zuvor waren im Gemeindegebiet von St. Sigmund (Bezirk Innsbruck-Land), in Grenznähe zum Bezirk Imst, mehrere Rissereignisse gemeldet worden. Die betroffenen Tiere wurden amtstierärztlich begutachtet. Nach Angaben des Landes ergibt das vorliegende Rissbild den konkreten Verdacht, dass ein Wolf der Verursacher war.
Weitere Schritte und Appell des Landes
Das Land Tirol betont die Bedeutung zügiger Meldungen und bittet die Bevölkerung, Beobachtungen, Spuren oder Sichtungen großer Beutegreifer möglichst rasch zu melden. Für die fachliche Beurteilung sei vor allem Bildmaterial wichtig.
„Das Land Tirol appelliert wie immer an die Bevölkerung, Spuren, Sichtungen oder andere Hinweise auf die Präsenz von großen Beutegreifern möglichst rasch über das auf der Website des Landes zur Verfügung stehende Sichtungsformular oder direkt an die zuständige Bezirkshauptmannschaft zu melden.“
Weitere Informationen hat das Land Tirol auf seiner Webseite unter www.tirol.gv.at/baer_wolf_luchs zusammengefasst.
Was die Entscheidung für Imst bedeutet
Die Vollziehung der Abschussverordnung im Bezirk Imst zeigt, dass das Land in Fällen von bestätigten oder stark begründeten Schadverdachtslagen zu schnellen Maßnahmen greift. Für die betroffenen Bauern und Almbewirtschafter ist dies eine unmittelbare Reaktion auf Nutztiersschäden; für Naturschützer und die breite Öffentlichkeit bleibt das Thema sensibel und kontrovers.
- Datum der Verordnung: 5. August 2026
- Datum der Vollziehung: 7. August 2026
- Ort: Bezirk Imst (Ausführung durch Jägerschaft)
- Ursprung der Meldungen: Rissereignisse in St. Sigmund (Bezirk Innsbruck-Land)
Amtstierärztliche Begutachtungen dienen bei solchen Vorfällen der Feststellung der Verursacherart anhand des Rissbildes. Liegt ein konkreter Verdacht auf einen Wolf vor und besteht eine Gefahr für Nutztiere, kann das Land eine Abschussverordnung erlassen; nach Erfüllung wird diese wieder aufgehoben.
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| 5. August 2026 | Erlass der Abschussverordnung durch das Land Tirol |
| 7. August 2026 | Vollziehung der Verordnung im Bezirk Imst durch die Jägerschaft; anschließend Aufhebung |
Für Imst und die umliegenden Gemeinden sind zwei Aspekte zu beachten: Zum einen die unmittelbare Sicherung von Nutztierbeständen und die Dokumentation von Schäden, zum anderen die laufende Beobachtung und Meldung von Großraubtier-Sichtungen durch die Bevölkerung. Die Landesmeldestelle und die Bezirkshauptmannschaften sind die Ansprechpartner für Verdachtsfälle.
Die Situation in Tirol wird weiterhin vom Land beobachtet. Hinweise und Sichtungsdaten sind für Behörden und Expertinnen wichtig, um Vorkommen, Verbreitung und mögliche Konflikte mit Landwirtschaft und Naherholung besser einordnen zu können. Insbesondere Fotos und genaue Ortsangaben erhöhen die Chance einer schnellen fachlichen Bewertung.
Die Entscheidung, eine Abschussverordnung zu erlassen und diese nach Erfüllung wieder aufzuheben, folgt dem in Tirol geltenden Vorgehen bei bestätigten Schadwolf-Fällen. Sie markiert eine punktuelle Maßnahme und keine generelle Änderung der Wolfs- oder Großraubtierpolitik des Landes.